Anerkennung von Abschlüssen

Das Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse ist in Deutschland recht kompliziert. Eine telefonische Erstberatung über die Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul - und Berufsabschlüsse bietet der Verein berami e.V. aus Frankfurt. Hier können Sie sich darüber informieren, welche Anerkennungsstelle zuständig ist und welche Unterlagen Sie benötigen.

berami e.V.
Tel.  069-913010-0
zur Webseite

Der Verein gibt auch den sehr informativen "Leitfaden zur Anerkennung von ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen" heraus. Hier können Sie diesen herunterladen.

Im Wetteraukres gibt es die mobile Beratung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen oder von Schulabschlüssen in der Agentur für Arbeit, Leonhardstr. 17, 61169 Friedberg.
Tel. Nr. 0151-55565548
www.hessen.netzwerk-iq.de

Die Beratung richtet sich an Personen, die im Ausland einen Berufs-, Hochschul- oder Schulabschluss erworben haben und prüfen lassen möchten, ob und wie diese Qualifikation in Hessen anerkannt werden kann. In der Beratung bekommen Sie eine erste Einschätzung, ob eine Chance auf ein Anerkennungsverfahren besteht. Sie können klären, welchem deutschen Beruf die Qualifikation entspricht und bekommen Informationen zu zuständigen Stellen, den notwendigen Unterlagen, den Kosten und der möglichen Dauer eines Anerkennungsverfahrens.

Mehr Infos
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist Anlaufstelle für ausländische schulische und berufliche Qualifikationen, bewertet diese, trifft jedoch keine Entscheidung über die Anerkennung.

Die anabin-Datenbank ist das Informationsportal der ZAB. Hier gibt es umfassende Informationen zu Bildungssystemen anderer Länder, Abschlüssen und zuständigen Stellen.

Anerkennungsverfahren
Für die Anerkennung des Hauptschulabschlusses (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss) oder eines mittleren Bildungsabschlusses werden jeweils bestimmte (Mindest-)Anforderungen an die Dauer des Schulbesuchs und die Auswahl der Schulfächer gestellt.

Für die Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung von Bewerberinnen und Bewerbern aus EU- und EWR-Staaten reicht es in der Regel aus, wenn das Zeugnis im Heimatland zum Hochschulstudium berechtigt. Ggf. wird zusätzlich die erfolgreiche Teilnahme an einer Hochschulaufnahmeprüfung verlangt, wenn dies im Heimatland Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist.

Bewerber/innen aus anderen Ländern müssen für den Hochschulzugang ggf. weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllen.